Erschienen in:
01.06.2003 | Ethik und Recht
Zur Möglichkeit der Embryoadoption in einem zukünftigen Fortpflanzungsmedizingesetz
verfasst von:
Prof. Dr. C. Wendehorst
Erschienen in:
Reproduktionsmedizin
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Ausgabe 3/2003
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Zusammenfassung
Für eine Reihe von Paaren versprechen die in Deutschland derzeit praktizierten Verfahren der Kinderwunschbehandlung keinen Erfolg, während beim Transfer eines fremden Embryo ("Embryoadoption") gute Chancen auf eine Schwangerschaft bestünden. Schon heute existieren kryokonservierte "überzählige" Embryonen, die nicht mehr auf die Spenderin der Eizellen transferiert werden können. Deren Zahl wird noch ansteigen, wenn der Gesetzgeber sich zu einer Lockerung vom ESchG vorgegebener Restriktionen entschließt. Daher könnte die Embryoadoption geeignet sein, zwei drängende medizinische, ethische und gesellschaftliche Probleme zugleich zu lösen. In einem künftigen Fortpflanzungsmedizingesetz müssten allerdings eine Reihe von Punkten eindeutig geregelt werden, v. a. die Voraussetzungen der Zulässigkeit, die Anforderungen an die Person der Empfängereltern, die Offenbarung von Informationen über die Herkunft und das Verfahren von Aufklärung und Einwilligung. Ebenso geklärt werden muss die Abstammungsfrage und die Reichweite des Rechts des Kindes auf Kenntnis der eigenen genetischen Abstammung.