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Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit 4/2018

04.05.2018 | GOÄ | Übersichten

Aktuelles zum Ärztevertrag und zur Unfall-Gebührenordnung (UV-GOÄ)

verfasst von: O. Lenz

Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit | Sonderheft 4/2018

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Zusammenfassung

Zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger und zur Unfall-Gebührenordnung (UV-GOÄ) gibt es aktuelle Änderungen. So hat die Ständige Gebührenkommission nach § 52 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger eine lineare Anpassung der Gebühren der UV-GOÄ von insgesamt 18 %, verteilt über einen Zeitraum von 4 Jahren, sowie eine Neufassung des Teils D „Anästhesieleistungen“ beschlossen. Die Kosten für Tetanusimpfungen werden künftig auch bei Verwendung von „Kombiimpfstoffen“ im Rahmen der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vollständig übernommen. Mit dem zum 01.01.2018 in Kraft getretenen neuen Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger wird eine bundesweite Clearingstelle für Gebührenstreitigkeiten installiert. Außerdem gibt es Verbesserungen bei den Arztvordrucken. Die weitere Entwicklung der UV-GOÄ ist abhängig davon, ob und wann der Verordnungsgeber eine neue amtliche Gebührenordnung (GOÄ) verabschiedet.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Vertrag gem. § 34 Abs. 3 SGB VII zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV), Berlin, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (SVLFG), Kassel, einerseits und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., (KBV) Berlin, andererseits über die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der Ärzte sowie die Art und Weise der Abrechnung der ärztlichen Leistungen (Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger) Stand: 1. Januar 2018 (http://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/verguetung/aerzte.pdf) Vertrag gem. § 34 Abs. 3 SGB VII zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV), Berlin, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (SVLFG), Kassel, einerseits und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., (KBV) Berlin, andererseits über die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der Ärzte sowie die Art und Weise der Abrechnung der ärztlichen Leistungen (Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger) Stand: 1. Januar 2018 (http://​www.​dguv.​de/​medien/​inhalt/​reha_​leistung/​verguetung/​aerzte.​pdf)
4.
Zurück zum Zitat Robert Koch Institut (2017) Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch Institut – 2017/2018. Epidemiologisches Bulletin, Nr. 34 Robert Koch Institut (2017) Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch Institut – 2017/2018. Epidemiologisches Bulletin, Nr. 34
Metadaten
Titel
Aktuelles zum Ärztevertrag und zur Unfall-Gebührenordnung (UV-GOÄ)
verfasst von
O. Lenz
Publikationsdatum
04.05.2018
Verlag
Springer Medizin
Schlagwörter
GOÄ
Impfungen
Tetanus
Erschienen in
Trauma und Berufskrankheit / Ausgabe Sonderheft 4/2018
Print ISSN: 1436-6274
Elektronische ISSN: 1436-6282
DOI
https://doi.org/10.1007/s10039-018-0372-0

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