Erschienen in:
04.05.2018 | GOÄ | Übersichten
Aktuelles zum Ärztevertrag und zur Unfall-Gebührenordnung (UV-GOÄ)
verfasst von:
O. Lenz
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 4/2018
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Zusammenfassung
Zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger und zur Unfall-Gebührenordnung (UV-GOÄ) gibt es aktuelle Änderungen. So hat die Ständige Gebührenkommission nach § 52 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger eine lineare Anpassung der Gebühren der UV-GOÄ von insgesamt 18 %, verteilt über einen Zeitraum von 4 Jahren, sowie eine Neufassung des Teils D „Anästhesieleistungen“ beschlossen. Die Kosten für Tetanusimpfungen werden künftig auch bei Verwendung von „Kombiimpfstoffen“ im Rahmen der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vollständig übernommen. Mit dem zum 01.01.2018 in Kraft getretenen neuen Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger wird eine bundesweite Clearingstelle für Gebührenstreitigkeiten installiert. Außerdem gibt es Verbesserungen bei den Arztvordrucken. Die weitere Entwicklung der UV-GOÄ ist abhängig davon, ob und wann der Verordnungsgeber eine neue amtliche Gebührenordnung (GOÄ) verabschiedet.