Erschienen in:
01.04.2024 | Aus den Verbänden
Kommission Arbeitsmedizin und Systemergonomie
Technisch-ergonomische Anforderungen an das Homeoffice
verfasst von:
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Joachim Grifka
Erschienen in:
Orthopädie und Unfallchirurgie
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Ausgabe 2/2024
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Auszug
Im Unternehmen ist der Arbeitgeber für die Verhältnisprävention verantwortlich und muss das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz und die Arbeitsstättenverordnung einhalten. Die bis in das Jahr 2016 separat geltende Bildschirmarbeitsverordnung ist in die Arbeitsstättenverordnung eingeflossen. Die Ausstattung des Arbeitsplatzes und die Tätigkeiten müssen den gesundheitlichen Erfordernissen entsprechen. Zusätzlich dazu sind ergonomische und orthopädische Anforderungen abzudecken, einschließlich Verhaltensmaßnahmen. …