Das Sozialgericht München verweist eine Gynäkologin auf ihre Fachgebietsgrenzen. Männer dürfe sie nur in bestimmten Ausnahme- sowie Notfällen behandeln.
18.08.2023 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
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Das Sozialgericht München verweist eine Gynäkologin auf ihre Fachgebietsgrenzen. Männer dürfe sie nur in bestimmten Ausnahme- sowie Notfällen behandeln.