Zusammenfassung
Bei der Planung der Praxisabgabe ist zu berücksichtigen, dass die Motivationen des Praxisabgebers und des Praxisübernehmers sehr unterschiedlich sind. Der abgebende Arzt ist in der Regel der Auffassung, dass er für das von ihm geschaffene Lebenswerk einen adäquat hohen Preis verlangen kann und seine Praxis natürlich in seinem Sinne fortgesetzt werden sollte. Demgegenüber will der Praxisübernehmer einen möglichst niedrigen Preis für die Praxis zahlen und mit der Praxisübernahme seinem Wunsch folgen, sich in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht selbst zu verwirklichen. Nur eine erfolgreiche Praxis bringt einen guten Verkaufspreis. Die Praxis sollte daher mit den Augen eines Käufers betrachtet werden. Aufgrund der fast zwangsläufig einsetzenden eigenen Betriebsblindheit sollte ein Berater eingeschaltet werden, um Potenziale zu erkennen und zu nutzen. Ist der abgabewillige Arzt Mitglied einer Berufsausübungsgemeinschaft, muss die Suche nach einem Nachfolger in enger Abstimmung mit den Praxispartnern erfolgen. Ein ähnlich hoher Abstimmungsbedarf liegt auch im Falle einer Praxisgemeinschaft vor.