Zusammenfassung
Der klinisch-forensische Gutachter* spielt nicht nur im deutschen Strafprozess, sondern auch im deutschen Zivilprozess eine wichtige Rolle. Als „Gehilfe“ oder „Helfer des Richters“1 stellt er mitunter maßgeblich die Weichen2 für das spätere Zivilurteil des Richters, der im Allgemeinen nicht über die erforderliche Fach- und Sachkunde zur Entscheidung des komplexen medizinischen Sachverhalts verfügt. Im Rahmen dieses Beitrags können nicht alle zivilprozessualen und sonstigen rechtlichen Aspekte der ärztlichen bzw. klinisch-forensischen Sachverständigentätigkeit erschöpfend behandelt werden, sondern es erfolgt nachstehend eine einführende Übersicht zu zivilprozessualen Normen unter Darstellung besonders praxisrelevanter Konstellationen. Für Fragestellungen zu konkreten Einzelfällen wird zudem auf die einschlägige zivilprozessuale Kommentierung, auf Handbücher zum Sachverständigenbeweis, auf rechtskundige Beratung, die aktuelle Rechtsprechung sowie Gesetzgebung hingewiesen.