Schweinegrippe - aktuelle Informationen
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Wirtschaft/Recht
Wer eine Stelle zu vergeben hat, interessiert sich verständlicherweise
dafür, was die Bewerberin oder der Bewerber nicht nur an beruflicher
Vorbildung, sondern auch an persönlichen Eigenheiten mitbringt –
schließlich muss sie oder er auch in ein Team passen. Doch mit der
Einführung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es damit
komplizierter geworden. Was dürfen Sie überhaupt noch fragen?
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Die Mitarbeit des Ehepartners in der Hausarztpraxis ist gewiss keine
Seltenheit. Umstritten allerdings ist die Frage, ob es sich bei dieser
Tätigkeit nun um einen sozialversicherungspflichtige Arbeit handelt,
oder um „eine Leistung von Diensten aufgrund familiärer Verpflichtung“.
Unter Umständen kann das einen Praxisinhaber zu einem späteren
Zeitpunkt teuer zu stehen kommen.
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Das seelische Befinden von Patienten spielt eine ganz große Rolle in
der Hausarztpraxis. Einige Studien zeigen, dass 30, vielleicht sogar
50?% der Krankheiten in der Allgemeinpraxis psychische oder
psychosomatische Ursachen haben. Im EBM spiegelt sich das allerdings
nicht wider.
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Nicht nur für Versicherte, auch für niedergelassene Ärzte hat es
Konsequenzen, wenn gesetzliche Kassen falsche Informationen verbreiten,
wie es durch eine Studie gerade aufgedeckt wurde. Nach diesen
Informationen müssten auch Arbeitnehmer in die GKV zurückkehren, die
eigentlich noch aufgrund eines Bestandsschutzes privat versichert
bleiben könnten.
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Die Bundesärztekammer glaubt nicht, dass eine Reform der ärztlichen
Gebührenordnung (GOÄ) vollständig im Sinne der Ärzteschaft
durchzusetzen ist. Sie geht dennoch mit konkreten finanziellen
Vorstellungen in die Verhandlungen. Der Streit um die „Öffnungsklausel“
hält derweil an.
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Erscheinen Patienten selbst verschuldet nicht zum vereinbarten Termin
in der Praxis, haben Ärzte Anspruch auf ein Ausfallhonorar. Dies
sollten sie im Vorfeld jedoch mit den Patienten vereinbaren und nicht
auf Formularen darauf hinweisen.
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Geteilter Patient ist halbes Honorar: Sowohl für Vertretungs- als auch
für Überweisungsfälle ist nur der halbe Betrag des normalen
Regelleistungsvolumens zu berechnen. Trotzdem kann es sich lohnen, z.
B. als Vertreter ein Rezept auszustellen. Schicken Sie es allerdings
per Post, sollten Sie aus abrechnungstechnischen Gründen lieber auf die
Portoziffer verzichten.
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Obwohl nach eigenen Angaben über 80% der Ärzte potenziell die Option
zur Teilnahme hätten, geben nur knapp zwei Drittel an, tatsächlich bei
einem oder mehreren Hausarztverträgen eingeschrieben zu sein. Das geht
aus der Leserumfrage der „Ärzte Zeitung“ zu Hausarztverträgen hervor,
an der etwa 1550 Ärzte teilgenommen haben.
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Über die Gründung einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft
hinaus steht Vertragsärzten heute auch die Option zur Gründung einer
Zweigpraxis offen. Wann und unter welchen Voraussetzungen lohnt sich
das?
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Führungskräfte im deutschen Gesundheitswesen sehen in den
Selektivverträgen mit den Kassen mehr Zukunftsfähigkeit als in der
Fortführung des KV-Monopols. Das ergab eine Umfrage der Financial Times
Deutschland.
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