26.02.2010

Private Abrechnungsstellen bei Selektivverträgen

Hausärzteverband behält Datenhoheit in 73b-Verträgen

Realismus siegt über Ideologie: Die Bundesregierung wird die Übergangsregelungen für den Datenübermittlung an private Abrechnungsstellen bei Selektivverträgen über den 1. Juli 2010 hinaus um ein weiteres Jahr verlängern.

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