29.01.2010

Arbeitsrecht

Scheidung: Arzt muss Gehalt für 27 Jahre nachzahlen

Die Mitarbeit des Ehepartners in der Hausarztpraxis ist gewiss keine Seltenheit. Umstritten allerdings ist die Frage, ob es sich bei dieser Tätigkeit nun um einen sozialversicherungspflichtige Arbeit handelt, oder um „eine Leistung von Diensten aufgrund familiärer Verpflichtung“. Unter Umständen kann das einen Praxisinhaber zu einem späteren Zeitpunkt teuer zu stehen kommen.

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