25.11.2009

Praxismanagement

Termin nicht eingehalten –dürfen Sie ein Ausfallhonorar berechnen?

Erscheinen Patienten selbst verschuldet nicht zum vereinbarten Termin in der Praxis, haben Ärzte Anspruch auf ein Ausfallhonorar. Dies sollten sie im Vorfeld jedoch mit den Patienten vereinbaren und nicht auf Formularen darauf hinweisen.

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Steffen Heidenreich schrieb am 5.3.10 um 06:27

Wenn aber medizinisch-technische Untersuchungen terminlich vereinbart wurde, die nicht durch einen anderen Pat. ersetzt werden können (LZ-Blutdruck o.ä.) steht mir doch das ausgefallene Honorar zu, oder?