13.11.2009

Abrechnung

Als Vertreter Rezept ausgestellt? Verzichten Sie auf das Porto!

Geteilter Patient ist halbes Honorar: Sowohl für Vertretungs- als auch für Überweisungsfälle ist nur der halbe Betrag des normalen Regelleistungsvolumens zu berechnen. Trotzdem kann es sich lohnen, z. B. als Vertreter ein Rezept auszustellen. Schicken Sie es allerdings per Post, sollten Sie aus abrechnungstechnischen Gründen lieber auf die Portoziffer verzichten.

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