Zusammenfassung
Die Regelungen zur vertragsärztlichen Vergütung sind äußerst komplex und für den Arzt weitgehend nicht mehr durchschaubar. Die Möglichkeiten, das von der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung umfasste Honorar zu steigern, sind aufgrund von Mengenbegrenzungen gar nicht bzw. nur in sehr geringem Umfang vorhanden. Da der Gesetzgeber kooperative Behandlungsformen stärken und fördern will, enthalten die Honorarverteilungsmaßstäbe Regelungen zur Erhöhung des Honorars für Teilnehmer kooperativer Behandlungsformen. Hier besteht für die niedergelassenen Ärzte die Möglichkeit, durch strategische Kooperationen außerhalb der typischen Einspar- und Synergieeffekten durch den Zusammenschluss mit Kollegen ihr Honorar zu erhöhen. In diesem Kapitel werden die Grundzüge der Honorierung ärztlicher Leistungen für die vertragsärztliche als auch für die privatärztliche Tätigkeit dargestellt, wobei besonderes Augenmerk auf die Kooperationen betreffenden Regelungen und ihre jeweilige Umsetzung in den Kassenärztlichen Vereinigungen der einzelnen Länder gelegt wird.