Die Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen hatte zur Folge, dass in der Pandemie auch Personen mit einem gewissen Risiko für eine Impfunverträglichkeit gegen SARS-CoV-2 geimpft werden mussten. Einzelfallberichte zeigen, dass dies stationär möglich ist. Ganz ausgeschlossen werden kann eine unerwünschte Folge der Impfung aber auch dann nicht.
06.04.2023 | DGP 2023 | Kongressbericht | Nachrichten