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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

19. Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage

verfasst von : Dr. med. Susanne Müller-Egloff

Erschienen in: Ultraschallpraxis in Geburtshilfe und Gynäkologie

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Zusammenfassung

Generell ist in Deutschland ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, sofern sich das befruchtete Ei bereits eingenistet hat. Paragraph 218 Strafgesetzbuch in der Fassung vom 29.06.1995 legt fest, dass obwohl Maßnahmen vor Abschluss der Einnistung straffrei bleiben, nach der Einnistung Schwangerschaftsabbrüche mit Geld- oder Freiheitsstrafen bewehrt sind. In § 218a werden die Voraussetzungen aufgeführt (seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen, Beratungsregelung), unter denen ein stets rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch dennoch straffrei bleibt.
Metadaten
Titel
Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage
verfasst von
Dr. med. Susanne Müller-Egloff
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-49493-6_19

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