Zusammenfassung
Ziel der Behandlung der Becken- und Beinvenen ist in erster Linie die Beseitigung von Venenthrombosen zur Vermeidung einer Lungenembolie sowie eines postthrombotischen Syndroms. Selten sind operative Eingriffe indiziert bei Anomalien (Kompressionssyndrome durch Beckenvenensporn bzw. popliteales Venenentrapment), Aneurysmen sowie arteriovenösen Malformationen. Zu den Rekonstruktionsmethoden gehören unter Embolieprotektion die distale und proximale Thrombembolektomie (TE), die Desobliteration, die arteriovenöse Fistelanlage zur Druckerhöhung im venösen System sowie verschiedene Bypass- und Venenklappenrekonstruktionverfahren. Sonderformen stellen Anomalien, Schwangerschaftsthrombosen, Traumen und Tumoren dar. Operationspflichtige Nachblutungen treten nach Operation an den Becken- und Beinvenen selten auf, sollten aber wegen der Gefahr der Gefäßkompression präventiv drainiert und entlastet werden. Weitere Komplikationen sind Gefäß- und Ureterverletzungen, Lymphzysten oder Lymphfisteln, Infektionen, die vor allem in der Leistenregion häufiger auftreten, und sehr selten eine Lungenembolie. Die Nachbehandlung umfasst eine ausreichende Antikoagulation sowie eine angepasste Kompressions- und Bewegungstherapie.